transkribiert von Mathias Nagel
Impressum/Kontakt
Hinweise
Kommentar
Einführung


Abschnitt 1555-1599 1600-1649 1650-1699


Dekade 1650-1659 1660-1669 1670-1679 1680-1689 1690-1699



Pag. 648

erstlich H(err) Peter Röver unter der Crone gefordert und ihme etliche 40 Puncte vorgelesen, so er wieder die Stadt gehandelt, worauf er gar schlechte antwordt gethan; alß ist ihm sein urteil aus dem Recesse de Anno 1562. im 5 Articul, welcher auch im Recesse de a(nno) 1582. in Letzten articul ist wieder Confirmiret, daß nemlich, so einer von den gemeinen gute etwas entwendet, aus seine Güthern vierfältig Bezahlen solte, dazu seines Rahtsherren Stelle entsetzet seyn, welches aber von E(inem) E(hrbaren) Raht Contradiciret worden ist. Dito ist Herr Peter Meyer auch unter der Crone gefordert worden, und sind demselben etzl(iche) 20 puncten vorgelesen, daraus Er sich ziemlich verantwortet; dennoch von der Besch Bürgerschafft Beschloßen und ihm angedienet, daß er solte 2000 R(eichstaler) Straffe geben in der Cämmerey, und in seiner Ehr und Würden bleiben, sich aber hernacher Beßer vorsehen; darauf sich den Peter Meyer gegen die Bürgerschafft Bedancket vor der gnädige(n) Straffe. E(in) E(hrbarer) Raht hat hierin nichts wollen Confirmiren; und seind hierauf die Bürgers des andern Morgends umb 4 Uhr wieder von einander und nach hauße gegangen. Es haben die Bürger auch entschloßen dieses mahl, daß das danckfest, welches seither von Anno 1686. den 19 Aug(ust) durch ein Bürgerschluß ist Bewilliget, und wie zuvor imselbigen Jahr geschrieben worden, solte nun aufgehoben seyn, und vor demselben Tag einen Bettag gehalten werden, welches aber E(in) E(hrbarer) Raht Contradiciret. Weil nun E(in) E(hrbarer) R(at) mit dem Ministery einig, und in willens daß danckfest fortzusetzen; hat des wegen E(in) E(hrbarer) R(at) ein Mandat laßen anschlagen; darauf kom(m)en die Bürger den 18 Aug(ust) zusam(m)en, aus sich selbsten, dazu wird den unter küster verbothen, das fest nicht einzuleutn da dann die zu der St. Cathrinen kirche diese Geboth übertreten, nachdem mahl es ihnen von seinen kirchgeschwornen Befohlen ward, des Nahmens Johann Warner, und ist er deshalb zu Rahthauß gefordert, auch seine Bürger Capischafft Suspendiret worden, weil er die Bürgerschafft entgegen gewesen. E(in) E(hrbarer) Raht hat