transkribiert von Mathias Nagel
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Abschnitt 1555-1599 1600-1649 1650-1699


Dekade 1650-1659 1660-1669 1670-1679 1680-1689 1690-1699



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wann sie des Morgens von der wache kamen, solten von ihren Bürgern 2. 3. 4. 5. 6. 7. bis 8 (schillinge) nach Advenant fordern, alß seine Mittel sich erstreckte, von solchem Gelde solte der wall verbeßert werden, nachdemahle(n) der wall dieses Jahr sehr Nieder geschoßen war.

[756] Den 16 May ist Anna Margretha Neuhuss mit glünenden zangen gezwickt, an dem rechten arm, hernacher aufs Radt Rondel der Kopf abgehauen, und ihr haubt aufm Pfahl genaget, der Leichnam aufs Raht gelegt, weil sie ein kindt im Spinhauße ins priveth geworffen, darein es ersticken laßen.

[757] Den 8 Juny ist die Löbl(iche) Bürgerschafft Beysammen aufm Rahthause gewesen, weil H(err) Licent(iat) Wulff gestorben, und hat die Bürgerschafft den Raht angedienet, daß sie sich nicht solten unterstehen, und ein andern Rahtsherren erwehlen in des H(errn) Licentiat Wulffen Stelle, und sind als den wieder von ein ander gegangen.

[758] Den 10 Juny hat E(in) E(hrbarer) Raht die Bürgerschafft zu Rahthauße vociren laßen, da den E(in) E(hrbarer) Raht proponirete und den oberalten hart an Befohlen, sie solten sich auch nicht unterstehen mit der Bürgerschafft ein Herre(n) des Rahts zuerwehlen an des vorerwehnten H(errn) Wulfs stelle; auch hat E(in) E(hrbarer) R(at) den neulich von den Bürgern erwehlten herrn Wolter Beckhoff in Eydt zunehmen; alß seind sie so fort von einander gegangen, und ist nichts Beschloße(n).

[759] Den 19 Juny haben die Löbl(iche) Bürgerschafft von den oberalten durch den unter küster und kirchen knecht zu Rahthauße fordern laßen, da sie dann in großer Menge sind erschienen, und hat die Bürgerschafft Bittlich Bey E(inem) E(hrbaren) R(at) noch im übrigen angehalten, daß sie so gut mögl(ich) seyn, und den neulich erwehlten Herren Wolter Beckhoff, in Eydt nehmen; weil aber E(in) E(hrbarer) R(at) sich hart wieder die Bürgerschafft gesetzet, und es nicht thun wollen, so ist die Löbl(iche) Bürgerschafft einig geworden, und seind in ihre kirchspiel getretten und votiren laßen, und ist Herman Harberg in des verstorbenen H(errn) Wulfen stelle, im Raht erkohren; sind also zwey neue von den Bürgern erwehlte herren im Rahte erkohren. E(in) E(hrbarer) Raht will es nicht Placediren, nicht Confirmiren; hierauf nochmahls E(in) E(hrbarer) Raht von den Bürgern angedienet worden, daß Sie sie solten in Eydt nehmen, und so ferne Sie solches nicht thun, so kähmen sie innerhalb 14 Tagen wieder Beyeinander, und so wolten die Bürger sie in Eydt nehmen; und darauf sind sie wieder von einander gegangen und nichts geschloßen worden.