transkribiert von Mathias Nagel
Impressum/Kontakt
Hinweise
Kommentar
Einführung


Abschnitt 1555-1599 1600-1649 1650-1699


Dekade 1650-1659 1660-1669 1670-1679 1680-1689 1690-1699



Pag. 460

genommen, wie solches 21 zeugen endtlich ausgesaget, deshalber die Bürgerschafft begehrte, daß Er soll sein Ambt entsetzet werden, biß Er sich von diesen Beschuldigung purgiret hätte; weil aber der Rath hierein nicht consentiren wolte, alß wurden sie eins, daß sie den 16 Febr(uar) wieder wolten bey einander kom(m)en, und beschloßen, daß Burgermeister Lutkens und H(err) Johan von Spreckelsen p. t. Gerichts Herr, welchen der Bürgerschafft wegen seiner großen Beschimpfung, da er sie Liegen heisen, keine Satisfaction Thun wolte /:solten so Lange von ihren ambt Suspendiret werden, biß sie sich beyde purgirten, von ihren auflagen, worin den desmahls E(in) E(hrbarer) Rath willigte, weil die Bürger auf ihren Sententz lange Bestunden, wurd ihnen also das Rahthaus verbothen; es achtete Burgemeister Lutkens solches alles nichts, sondern ging folgenden Sontag alß der 18 dito in das kirchen Gestühlte, und des nachmittags zur Leiche:/ ging aber nachdem Er eine Leiche begangen, auf das H(err) Burgemeister Müller einrathen, weil die Bürger ziemlich hart darwieder Begonten zu-