10 (mark) Lübsch; zuvor gab ein Bürgers Sohn nichts, von wegen seines Vaters, und ein frembder gab 10. oder 20 (mark).
[132] Es ist auch daß neue Stadtbuch in offentlichen druck heraus gegeben, welches zuvor man schrifftlich hatte, welches alles denn geschah, ehe und bevor der könig in Dännemarcken gehuldiget wurde; auch hat Senatus ein ander form Eydes annehmen und leisten müßen.
[133] Es wurde auch ein neuer Predigtstuhl zu St. Peter gebauet.
[134] Nachdehm auch der König in Dännemarck nebenst den Hertzog in Holstein bey der Stadt Hamburg Schrifftlich angehalten, daß sie sich die Gebühr näher zeigen, die uhr alte gewöhnliche Huldigung wegen der Stadt und Gemeinde, als Gliedmaßen der beiden Fürstenthümer Holstein und Stormarn unterthänigst leisten möchten. Alß hat E(in) E(hrbarer) Raht mit der Bürgerschafft durch vorgehendes fleißiges Gebeth zu Gott von allen Cantzeln solches in reiffer Raht gestellet, und Schrifftlich wieder geantwortet, auch wegen folgender Tractation etzliche vornehme puncten wieder umb abgesandt, mit Gnädigster instruction und Vollmacht, abzufertigen begehret; darauf wurden vom könig Hergesandt der Stadthalter Gerhard Rantzau, Benedix von Ahlefeldt